Zahngold – vergessen, verdrängt oder einfach übersehen
Zahngold wird häufig über Jahre aufbewahrt und gerät dann einfach in Vergessenheit. Oft befindet es sich in kleinen, unscheinbaren Tüten, in Schränken oder Schubladen. Nicht selten noch mit anhaftenden Zahnresten und teilweise verbunden mit einem unangenehmen oder sogar traumatischen Erlebnis…
Nach einer schmerzhaften Behandlung werden Patienten nicht selten gefragt, ob das entfernte Zahngold gespendet werden soll, oder es wird schlicht vergessen, es überhaupt mitzunehmen. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass Zahngold einen materiellen Wert besitzt. Deshalb sollte man sich gut überlegen, was nach einer Behandlung mit dem entfernten Zahngold geschehen soll.
Dafür muss sich niemand schämen. Zahngold mit Zahnresten ist nichts Ungewöhnliches. Genau so kommt es regelmäßig vor und wird sachlich sowie professionell behandelt.
Zahngold ist zudem nicht immer eindeutig als solches erkennbar. Nicht immer handelt es sich um eine klassische Krone. Zahngold kann ebenso in Brücken, Teilprothesen oder älteren Gebissen verarbeitet sein. Auch kleine, unscheinbare oder beschädigte Stücke enthalten häufig noch einen relevanten Edelmetallanteil.
Zahngold und Legierungen
Zahngold besteht in der Regel nicht aus reinem Gold, sondern aus unterschiedlichen Dentallegierungen. Diese wurden je nach Zeitraum, Verwendungszweck und Zahnarztpraxis unterschiedlich zusammengesetzt. Der tatsächliche Goldanteil ist von außen nicht erkennbar.
Typische Bestandteile solcher Legierungen sind Gold, Silber, Palladium, Platin und Kupfer. Dadurch kann Zahngold sehr unterschiedliche Farbvarianten aufweisen – von gelb über rötlich bis hin zu grau oder silbern. Die Farbe sagt dabei nichts über den tatsächlichen Wert aus.
Gerade ältere Legierungen enthalten häufig einen höheren Edelmetallanteil, müssen dies aber nicht zwingend. Entscheidend ist immer die Analyse der Legierung, nicht die Größe, Form oder das äußere Erscheinungsbild.
Beim Ankauf werden Fremdmaterialien wie Keramik, Kunststoff oder Zahnzement berücksichtigt und fachgerecht getrennt. Bewertet wird ausschließlich der tatsächlich enthaltene Edelmetallanteil.
Eine Vorbereitung ist nicht notwendig. Zahngold muss weder gereinigt noch sortiert werden. Auch unvollständige oder stark gebrauchte Teile sind grundsätzlich ankaufsfähig.
Hinweis für Verkäufer von Altgold, Zahngold usw.
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