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Ankauf · Ablauf

So läuft der Ankauf

Transparent, freundlich und unverbindlich – in nur vier Schritten.

Die vier Schritte

  1. 1ErstkontaktÜber unser Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.
  2. 2Erste fachliche EinschätzungEine erste Rückmeldung auf Grundlage Ihrer Angaben und Fotos.
  3. 3Persönliche Besichtigung & BewertungPrüfung und Bewertung vor Ort – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
  4. 4Angebot & AuszahlungKonkretes Angebot, Ihre Entscheidung, sofortige Auszahlung.

Persönlich bei Ihnen vor Ort oder bei uns

Sie müssen Ihre Stücke weder bestimmen noch vorsortieren, und Sie müssen sie auch nicht transportieren.

Nicht jeder kann oder möchte seine Wertgegenstände selbst transportieren. Wenn Sie nicht mobil sind, gesundheitlich eingeschränkt sind oder Ihnen der Weg zu uns aus anderen Gründen schwerfällt, kommen wir nach Absprache gerne zu Ihnen nach Hause. Auch bei Nachlässen und Sammlungen kann eine Besichtigung vor Ort sinnvoll sein.

Natürlich können Sie uns ebenso gerne besuchen. Eine persönliche Besichtigung und Beratung bei uns ist nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.

Ankauf anfragen

Ihre Vorteile

  • Ihre Wertgegenstände müssen nicht unnötig transportiert werden.
  • Die oft lästige Parkplatzsuche entfällt.
  • Beratung und Begutachtung finden in Ihrer vertrauten Umgebung statt.
  • Alles kann vollständig und in Ruhe angesehen werden.

Was in jedem Schritt passiert

1. Erstkontakt

Für den ersten Kontakt können Sie unser Kontaktformular nutzen. Dort übermitteln Sie uns schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen zu Ihrem Anliegen.

Wenn möglich, senden Sie uns einige aussagekräftige Fotos der Stücke oder des gesamten Bestands. Bei größeren Mengen genügen zunächst einige Übersichtsaufnahmen – Sie müssen nicht jedes einzelne Stück fotografieren.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

2. Erste fachliche Einschätzung

Auf Grundlage Ihrer Angaben und Fotos erhalten Sie von uns eine erste fachliche Rückmeldung. Auch unbekannte, ungeordnete oder nicht bestimmte Stücke lassen sich anhand erster Fotos häufig bereits grob einordnen.

Eine endgültige Bewertung erfolgt jedoch grundsätzlich erst nach persönlicher Prüfung der Gegenstände.

3. Persönliche Besichtigung und Bewertung

Wenn Sie es wünschen, kommen wir direkt zu Ihnen. Wir prüfen, bestimmen und bewerten Ihre Stücke fachgerecht und beantworten Ihre Fragen.

Dabei berücksichtigen wir je nach Gegenstand beispielsweise Material, Legierung, Gewicht, Zustand, Hersteller, Alter, die aktuellen Edelmetallkurse und den Marktwert. Der Tageskurs ist dabei die Rechengrundlage, nicht der Auszahlungsbetrag: Wie im Edelmetallhandel üblich, liegt der Ankaufspreis darunter – wir sagen Ihnen, wie er sich zusammensetzt.

Auch unsortierte oder ungeputzte Bestände können vollständig gesichtet werden.

4. Angebot und Auszahlung

Nach der Begutachtung erhalten Sie ein konkretes Angebot. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie dieses annehmen möchten.

Kommt eine Einigung zustande, erfolgt die Auszahlung unmittelbar – bar oder per Echtzeit-Überweisung, ganz wie Sie es wünschen.

Häufige Fragen zum Ablauf

Was passiert, wenn alle vorgelegten Stücke wertlos sein sollten?

Bei Terminen mit Verkaufsabsicht ist die Bestimmung und Einschätzung Ihrer Stücke für Sie vollkommen kostenlos – auch dann, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne oder alle Gegenstände keinen nennenswerten Wert besitzen.

Sie können in jedem Fall mit einem freundlichen, unkomplizierten und sachlichen Ablauf rechnen.

Ich bin nicht mobil – kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Ja. Nach vorheriger Absprache bieten wir gerne eine persönliche Besichtigung bei Ihnen vor Ort an. Unser Schwerpunkt liegt in Kiel und Schleswig-Holstein. Termine im Raum Hamburg sind ebenfalls nach Absprache möglich.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt direkt in bar oder, wenn gewünscht, per Echtzeit-Überweisung.

Wird der Ankauf dokumentiert?

Ja. Der Ankauf wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert.

Darf ich stellvertretend Gegenstände für eine andere Person oder eine Erbengemeinschaft verkaufen?

Ja. Ein Verkauf in Vertretung ist grundsätzlich möglich. Hierfür benötigen wir die entsprechenden Eigentums- bzw. Besitznachweise oder eine Vollmacht des bzw. der Eigentümer.

Bereit für den ersten Schritt?

Der erste Kontakt ist unkompliziert und unverbindlich.

Beim Ankauf von Edelmetallen gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Ab einem Barbetrag von 2.000 Euro sind wir verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen und zu dokumentieren. Rechtliche Hinweise