Haltung · Bewertung
Transparenz, Fairness und Beratung
Eine Bewertung, die Sie nachvollziehen können – und ein Preis, der erklärbar bleibt.
Bitte teilen Sie uns möglichst früh mit, worum es Ihnen geht: Möchten Sie einzelne Stücke, ein Schmuckkästchen oder einen ganzen Nachlass verkaufen, wünschen Sie eine fachliche Beratung oder geht es um eine reine Wertermittlung?
So können wir Ihre Anfrage von Anfang an richtig einordnen und Missverständnisse vermeiden.
Persönliche und fachkundige Bewertung
Wir prüfen Ihre Gegenstände sorgfältig und erläutern Ihnen nachvollziehbar, um welche Materialien und Stücke es sich handelt. Je nach Gegenstand berücksichtigen wir dabei unter anderem:
- Material und Legierung
- Gewicht
- Zustand
- Verarbeitung
- Edelmetallgehalt
- aktuelle Gold- und Silberkurse
- Hersteller und Marke
- Alter
- mögliche Sammler- oder Handelswerte
Nicht jedes wertvolle Stück sollte ausschließlich nach seinem Materialgewicht beurteilt werden. Gerade bei Uhren, Münzen, Schmuck, Edelsteinen oder besonderen Sammlerstücken kann der tatsächliche Wert deutlich über dem reinen Edelmetallwert liegen.
Tageskurs und tatsächlicher Ankaufspreis
Der Ankauf von Gold und Silber erfolgt auf Grundlage der aktuellen Edelmetallkurse und der tatsächlichen Beschaffenheit der Stücke. Bei Uhren, Münzen, Edelsteinen oder anderen Sammlerobjekten beziehen wir zusätzlich deren jeweiligen Markt- und Handelswert in die Bewertung ein.
Der Tageskurs ist dabei die Rechengrundlage, nicht der Auszahlungsbetrag: Wie im Edelmetallhandel üblich, liegt der Ankaufspreis darunter. Wir sagen Ihnen, wovon wir ausgehen und wie sich der Betrag zusammensetzt.
Unsere Bewertung soll für Sie verständlich und nachvollziehbar bleiben.
Schmuck und persönliche Erinnerungen
Schmuck besitzt häufig nicht nur einen materiellen Wert. Ringe, Ketten, Uhren oder andere Stücke können mit Erinnerungen, Familiengeschichte und persönlichen Erlebnissen verbunden sein.
Gerade bei Nachlässen wissen wir, dass hinter einem Schmuckstück oft mehr steht als der Materialwert. Deshalb nehmen wir uns die notwendige Zeit, die vorhandenen Stücke sorgfältig zu prüfen und nachvollziehbar einzuordnen.
Sofortige Auszahlung
Kommt ein Ankauf zustande, erfolgt die Auszahlung unmittelbar – bar oder per Echtzeit-Überweisung, so wie von Ihnen gewünscht.
Beim Ankauf von Edelmetallen gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Ab einem Barbetrag von 2.000 Euro sind wir verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen und zu dokumentieren. Näheres unter Rechtliche Hinweise.
Fragen Sie uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig – der erste Kontakt ist unverbindlich.
