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Münzen und Medaillen aus Gold, Silber und anderen Materialien — einzeln oder als ganze Sammlung.
Beim Ankauf von Edelmetallen gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Ab einem Barbetrag von 2.000 Euro sind wir verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen und zu dokumentieren. Rechtliche Hinweise