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Wir kaufen Schmuck aus Gold, Silber und anderen Edelmetallen — ob getragen, defekt oder unvollständig.
Beim Ankauf von Edelmetallen gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Ab einem Barbetrag von 2.000 Euro sind wir verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen und zu dokumentieren. Rechtliche Hinweise