Goldverbot in Deutschland: Ein einzelnes Gesetz mit diesem Namen gab es nie. Zwischen 1914 und 1945 griff der Staat mehrfach auf das Gold seiner Bürger zu: zuerst mit Appellen, dann mit Handelsbeschränkungen und schließlich mit einer Ablieferungspflicht unter Strafandrohung. Wer heute eine 20-Mark-Goldmünze des Kaiserreichs in der Hand hält, hat Geld vor sich, das mehrere dieser Eingriffe überstanden hat.
Inhalt
- Goldverbot in Deutschland: die Stufen ab 1914
- Was war das Goldverbot?
- Reichsgoldmünzen vor und während des Ersten Weltkriegs
- Durfte man in der Weimarer Republik Goldmünzen besitzen?
- Goldverbot ab 1936: Was galt für private Goldbesitzer?
- Was geschah mit Reichsgoldmünzen während des Zweiten Weltkriegs?
- Wann wurde der private Goldbesitz wieder erlaubt?
- Reichsgoldmünzen: Gewicht, Goldgehalt und Wert
- Gewicht und Goldgehalt der Reichsgoldmünzen
- Sind Reichsgoldmünzen heute Anlagegold?
- Originale, Nachprägungen und Sammlerwert
- Ankauf und Bewertung
Goldverbot in Deutschland: die Stufen ab 1914
Was war das Goldverbot?
Beim Goldverbot in Deutschland handelt es sich um einen Sammelbegriff. Gemeint sind staatliche Eingriffe in Handel oder Besitz von Gold. Sie reichen von Handelsbeschränkungen und Mengengrenzen bis zur Pflicht, Gold zu einem festgesetzten Preis an den Staat zu verkaufen. In Deutschland verliefen diese Eingriffe in mehreren Stufen, und für Reichsgoldmünzen hatte jede Stufe andere Folgen.
Reichsgoldmünzen vor und während des Ersten Weltkriegs
Mit der Reichsgründung führte das Kaiserreich die Goldwährung ein. Die Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark, dazu kurzzeitig 5 Mark, wurden von den einzelnen Bundesstaaten mit dem Bild ihres jeweiligen Landesherrn ausgegeben und liefen bis 1914 ganz normal im Zahlungsverkehr um. Banknoten konnten bei der Reichsbank in Gold eingelöst werden.
Das endete mit dem Kriegsbeginn. Die Reichsbank wurde per Gesetz von ihrer Pflicht befreit, Banknoten in Reichsgoldmünzen einzulösen. Kurz darauf lief eine große Kampagne an, die unter dem Motto „Gold gab ich für Eisen“ dazu aufrief, Gold aus patriotischen Gründen an die Reichsbank zu verkaufen. Verboten war der Goldbesitz nicht. Wer seine Münzen behielt, handelte legal. Er stand aber unter gesellschaftlichem Druck.
Durfte man in der Weimarer Republik Goldmünzen besitzen?
Neue Goldmünzen für den Umlauf gab es in der Weimarer Republik nicht mehr. Auf dem Höhepunkt der Inflation 1923 wurde der Handel mit Gold und Silber eingeschränkt. Wie weit diese Beschränkung reichte, wird in der Literatur unterschiedlich dargestellt. Manche Darstellungen sprechen von einem vollständigen Besitzverbot, andere nur von Handelsbeschränkungen.
Mit der Devisenbewirtschaftung ab 1931 kam eine weitere Pflicht hinzu. Nach gängiger Darstellung musste Gold, das nach einem Stichtag im Juli 1931 erworben worden war, der Reichsbank oder einer von ihr ermächtigten Bank angeboten und auf Verlangen verkauft werden.
Goldverbot ab 1936: Was galt für private Goldbesitzer?
Im April 1936 wurde Hermann Göring Rohstoff- und Devisenkommissar, im Oktober 1936 Beauftragter für den Vierjahresplan. Im selben Monat ordnete er eine Ablieferungspflicht für Gold an. Alt- und Bruchgold waren davon ausgenommen. Ein Erlass vom 28. Oktober 1936 bestimmte, dass bereits außer Kurs gesetzte Goldmünzen einzuziehen und bei den Banken zum Nennwert umzutauschen waren. Umgetauscht wurde also zum Nennwert, nicht zum Goldwert.
Die Strafandrohung wurde kurz darauf drastisch verschärft. Das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage vom 1. Dezember 1936 drohte die Todesstrafe für Devisenvergehen an. Ein Straffreiheitsgesetz vom 15. Dezember 1936 gewährte Straffreiheit bis zum 31. Januar 1937. Daraufhin verkauften viele Privatleute ihr bis dahin zurückgehaltenes Gold und ihre Devisen an die Reichsbank.
Goldschmuck in Privatbesitz fiel nie unter das Verbot.
Was geschah mit Reichsgoldmünzen während des Zweiten Weltkriegs?
Häufig wird der 16. August 1938 als Stichtag genannt, ab dem Goldmünzen kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr waren und auch nicht mehr an die Reichsbank verkauft werden konnten.
Kurz nach Kriegsbeginn traten zum 13. September 1939 die Anordnungen Nr. 18 bis 20 der Reichsstelle für Edelmetalle in Kraft. Sie richteten sich an Betriebe, die Edelmetall verarbeiteten, sowie an Groß- und Einzelhändler. Handel und Verarbeitung von Gold, Silber und Platin wurden dadurch stark eingeschränkt oder ganz untersagt, teils mit Pflicht zum Verkauf an den Staat. Gewerblich gehaltenes Gold wurde beschlagnahmt.
Dass heute noch Reichsgoldmünzen in großer Zahl vorhanden sind, zeigt allerdings, dass längst nicht alle abgeliefert wurden.
Wann wurde der private Goldbesitz wieder erlaubt?
Nach 1945 galt in den Westzonen und später in der Bundesrepublik zunächst das Militärregierungsgesetz Nr. 53 zur Devisenbewirtschaftung. Mit dem Außenwirtschaftsgesetz, das am 1. September 1961 in Kraft trat, beschränkte sich dieses Gesetz nur noch auf den innerdeutschen Handel. Oft wird 1955 als Jahr der Freigabe des privaten Goldbesitzes genannt.
Für die DDR wird von 1948 bis 1989 ein Goldverbot für Barren und Nennwertmünzen genannt.
Heute gibt es in Deutschland keine Obergrenze für privaten Goldbesitz.
Reichsgoldmünzen: Gewicht, Goldgehalt und Wert
Gewicht und Goldgehalt der Reichsgoldmünzen
Die klassischen Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark wurden aus 900er Gold geprägt. Die Legierung bestand aus 90 % Gold und 10 % Kupfer und entspricht damit 21,6 Karat.
| Nominal | Raugewicht | Feingoldgehalt | Feingehalt |
|---|---|---|---|
| 10 Mark | ca. 3,982 g | ca. 3,584 g | 900/1000 |
| 20 Mark | ca. 7,965 g | ca. 7,168 g | 900/1000 |
Der Materialwert einer solchen Münze richtet sich daher nicht nach dem Gesamtgewicht, sondern nach dem tatsächlichen Feingoldanteil. Bei seltenen Jahrgängen, Prägestätten oder besonders gut erhaltenen Exemplaren kann der Sammlerwert jedoch deutlich über dem reinen Goldwert liegen.
Sind Reichsgoldmünzen heute Anlagegold?
Die gängigen Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für Anlagegold nach § 25c UStG und sind dann umsatzsteuerfrei. Feingehalt, Prägezeit und frühere Eigenschaft als Zahlungsmittel sind bei allen Reichsgoldmünzen gegeben. Entscheidend ist der Preis.
Liegt der Preis einer Reichsgoldmünze wegen Seltenheit oder Erhaltung um mehr als 80 Prozent über dem Goldwert, gilt sie nicht mehr als Anlagegold.
Originale, Nachprägungen und Sammlerwert
Welche Kombinationen aus Bundesstaat, Jahrgang und Prägestätte selten sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Die Prägestätte erkennt man am Buchstaben auf der Münze, zum Beispiel A für Berlin.
Neben Originalen sind Fälschungen und spätere Nachprägungen im Umlauf. Erste Anhaltspunkte liefern Gewicht, Durchmesser (20 Mark: 22,5 mm, 10 Mark: 19,5 mm), Rand und Prägebild. Eine sichere Bestimmung ersetzt das nicht.
Ankauf und Bewertung
Bei Reichsgoldmünzen entscheidet nicht allein der Goldwert über den Preis. Prägejahr, Prägestätte, Nominal, Erhaltung, Seltenheit und die Frage, ob es sich um eine zeitgenössische Originalprägung oder eine spätere Nachprägung handelt, können den Wert erheblich beeinflussen. Ältere Goldmünzen sollten vor einem Verkauf deshalb nicht ausschließlich nach Gewicht und aktuellem Goldpreis bewertet werden.
Wenn Sie Reichsgoldmünzen, Goldmünzen des Deutschen Kaiserreichs oder andere historische Goldmünzen besitzen, können wir diese beim Münzankauf in Kiel zunächst bestimmen und einordnen, auch für Kunden aus ganz Schleswig-Holstein. Wie wir dabei bewerten, steht unter Transparenz und Fairness.
Kontakt
Goldankauf Kiel
Direkter Draht für Fragen rund um Ankauf, Bewertung und Einordnung von Gold, Schmuck, Silber und Münzen.
