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Ankauf · Fragen

Häufige Fragen zum Goldankauf

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Was passiert, wenn alle vorgelegten Stücke wertlos sein sollten?

Bei einem Termin mit Verkaufsabsicht ist die Bestimmung und Einschätzung Ihrer Stücke vollkommen kostenlos – auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Gegenstände keinen nennenswerten Wert besitzen.

Sie können in jedem Fall mit einem freundlichen, unkomplizierten und sachlichen Ablauf rechnen.

Muss ich Schmuck, Münzen oder Edelmetalle vorher sortieren oder bestimmen?

Nein. Sie müssen weder vorsortieren noch wissen, ob es sich um Gold, Silber oder ein anderes Material handelt.

Gerade bei Schmuckkästchen und Nachlässen ist für Laien oft schwer zu erkennen, welche Stücke aus Edelmetall bestehen oder zusätzlich einen Schmuck- oder Sammlerwert besitzen.

Wir prüfen und sortieren die Stücke gemeinsam mit Ihnen.

Muss ich eine Preisvorstellung haben?

Nein. Eine eigene Preisvorstellung ist nicht erforderlich.

Wir prüfen und bewerten Ihre Stücke und unterbreiten Ihnen auf dieser Grundlage ein nachvollziehbares Ankaufangebot.

Bei Edelmetallen spielen insbesondere Material, Gewicht, Feingehalt und der aktuelle Edelmetallwert eine Rolle. Bei Schmuck, Münzen, Uhren oder besonderen Einzelstücken kann zusätzlich ein darüber hinausgehender Wert berücksichtigt werden.

Kaufen Sie auch beschädigten oder unvollständigen Schmuck?

Ja. Auch beschädigte oder nicht mehr tragbare Schmuckstücke können einen Wert besitzen.

Neben dem Materialwert können vorhandene Edelsteine oder einzelne Bestandteile weiterhin von Interesse sein. Das gilt beispielsweise für gerissene Ketten, einzelne Ohrringe, beschädigte Ringe, defekte Verschlüsse oder unvollständige Schmuckstücke.

Kaufen Sie auch Armbanduhren an, die nicht mehr funktionieren?

Ja. Auch eine Armbanduhr, die nicht mehr läuft oder beschädigt ist, kann noch einen Wert besitzen.

Wir berücksichtigen unter anderem Hersteller, Marke, Modell, Alter, Zustand und Ausführung. Auch das Uhrwerk oder einzelne Originalteile können für die Bewertung und eine mögliche Weiterverwendung von Bedeutung sein.

Bitte sortieren Sie defekte Uhren deshalb nicht vorschnell aus.

Kaufen Sie auch Zahngold, Gebisse oder Zahngold mit Zahnresten an?

Ja. Das ist kein Problem.

Wir kaufen Zahngold auch dann an, wenn noch Zahnreste oder andere Bestandteile vorhanden sind. Sie müssen es vorher weder reinigen noch selbst vom übrigen Material trennen.

Die erforderliche Trennung und Aufbereitung übernehmen wir für Sie.

Werden Diamanten, Brillanten und Edelsteine bei der Bewertung berücksichtigt?

Ja. Schmuck wird von uns nicht automatisch nur nach seinem Goldgewicht bewertet.

Vorhandene Diamanten, Brillanten und Edelsteine sowie Qualität, Verarbeitung und gegebenenfalls der Schmuck- oder Sammlerwert werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Kaufen Sie auch Silberbesteck und andere Silberwaren?

Ja. Silberbesteck, Tafelsilber und andere Silberwaren prüfen und bewerten wir ebenfalls.

Auch bei schwer lesbaren oder unbekannten Punzen können wir feststellen, ob es sich um massives Silber, eine Versilberung oder ein anderes Material handelt.

Kaufen Sie einzelne Stücke oder auch ganze Schmuckkästchen und Nachlässe?

Beides. Wir kaufen sowohl einzelne Schmuckstücke, Münzen oder Uhren als auch komplette Schmuckkästchen, Sammlungen und Nachlässe an.

Soll ich Schmuck, Münzen oder Silber vor der Bewertung reinigen?

Nein, auf keinen Fall.

Bitte lassen Sie ältere Schmuckstücke, Münzen, Silberwaren und Sammlerstücke möglichst in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Durch Reinigen oder Polieren können Oberflächen verändert oder beschädigt werden und bei bestimmten Stücken auch Wert verloren gehen.

Auch angelaufene, verschmutzte oder beschädigte Stücke können von uns problemlos geprüft und bewertet werden.

Ich bin nicht mobil oder möchte meine Wertsachen nicht transportieren. Kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Ja. Nach vorheriger Absprache bieten wir eine persönliche Besichtigung und Bewertung bei Ihnen vor Ort an.

Das kann besonders bei Nachlässen, umfangreicheren Beständen, eingeschränkter Mobilität oder dann sinnvoll sein, wenn Sie Schmuck, Edelmetalle und andere Wertsachen nicht selbst transportieren möchten.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt bei einem Ankauf direkt in bar oder, wenn gewünscht, per Echtzeit-Überweisung.

Wird der Ankauf dokumentiert?

Ja. Der Ankauf wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die angekauften Gegenstände und der vereinbarte Ankaufpreis werden nachvollziehbar festgehalten.

Darf ich stellvertretend Gegenstände für eine andere Person oder eine Erbengemeinschaft verkaufen?

Ja. Ein Verkauf in Vertretung ist grundsätzlich möglich.

Hierfür benötigen wir einen geeigneten Nachweis, dass Sie zum Verkauf berechtigt sind, beispielsweise eine Vollmacht des Eigentümers oder der Erbengemeinschaft.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – der erste Kontakt ist unkompliziert und unverbindlich.

Beim Ankauf von Edelmetallen gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Ab einem Barbetrag von 2.000 Euro sind wir verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen und zu dokumentieren. Rechtliche Hinweise